PICKERL WIEN NACH §57A MIT OPENCARBOX DIE FREIHEIT SICHER GENIESSEN

Zeit für ein neues Pickerl! – Je nach Fahrzeugalter, benötigen Sie laut Gesetz, nach einer bestimmten Zeit ein neues Pickerl. Die freie Werkstatt Opencarbox in Wien bietet Ihnen eine schnelle Überprüfung nach §57a.

Wie lange dauert eine Überprüfung? Wir überprüfen Ihr Fahrzeug auf Verkehrstauglichkeit und Umweltfreundlichkeit. Dies dauert in der Regel 45 Minuten. Wir können auch PKW, SUV, Transporter und ungebremste Anhänger auf den Prüfstand nehmen. Bei Transportern liegt das zulässige Gesamtgewicht bei 3,5T

Sie können das Fahrzeug nicht selbst bringen?  Wir bieten einen bequemen Hol- und Bringservice an. Wir holen Ihr Fahrzeug am vereinbarten Termin und Ort ab und bringen es nach fertiger §57a Überprüfung wieder an den gewünschten Ort zurück.

§57A, WAS WIRD BEI DIESER BEGUTACHTUNG GEMACHT?

Der Zweck der §57A Begutachtung ist, Fahrzeuge auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit zu prüfen und eventuelle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen. Dadurch sollen Sie und andere Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Folgende Komponenten Ihres Pkw werden geprüft:

  • Karosserie: Korrosion, Beschädigungen usw.
  • Motor: Leistung, Dichtheit usw.
  • Lenkung: Lenkspiel, zustand der Manschetten usw.
  • Bremsanlage: auf Funktion, Verschleiß, Bremskraft und undichte Leitungen usw.
  • Fahrwerk: Zustand, Korrosion, Funktion
  • Räder & Reifen: Zustand, Abnutzung, Profiltiefe usw.
  • Autoglas (Windschutzscheibe, etc.): Steinschläge, Risse usw.
  • Beleuchtung: vollständige Funktion
  • Abgasanlage: Abgaswerte, Geruch, Rauch oder übermäßigen Lärm
  • Warndreieck und Verbandskasten: ob vorhanden, und Ablaufdatum des Verbandskastens

DIESE UNTERLAGEN SOLLTEN SIE ZUR AUTOPICKERL BEGUTACHTUNG MITBRINGEN!

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen Typenblatt oder -schein
  • Allgemeine Betriebserlaubnis oder Gutachten von Sonderausstattungen (z.B. Felgen, Sportauspuff, Spoiler, Schweller, Sportlenkrad …)

WIE LÄUFT EINE PICKERL BEGUTACHTUNG AB?

  1. Der Termin
    Zuerst benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie telefonisch oder auch bequem Online vereinbaren.
  2. Die Begutachtung / Überprüfung
    Das Gesetzt schreibt ganz genau vor was wie geprüft werden muss. Diese Prüfungen führen wir alle sehr detailliert durch. Eventuelle Mängel werden in einem Bericht festgehalten. Dabei werden diese Mängel in 4 Kategorien unterteilt. Dies stellt die Basis für das Ergebnis dar. Anhand dieser Kategorien wird Ihr Auto die Prüfung bestehen oder nicht.
  3. Bestandene §57a – Überprüfung
    Sollten Ihrem Fahrzeug keine oder nur leichte Mängel festgestellt werden erhalten Sie das Pickerl sofort ausgestellt. Dieses wird dann an Ihrem Fahrzeug angeklebt.
  4. Nicht bestandene §57a – Überprüfung
    Weißt Ihr Fahrzeug erhebliche oder schwere Mängel auf so haben Sie 28 Tage Zeit diese Mängel zu beheben. Aber beachten Sie, dass Sie in dieser Zeit nicht mehr als 1000 Kilometer mit diesem Fahrzeug fahren dürfen. Für die Behebung der Mängel steht Ihnen die Opencarbox selbstverständlich gerne zur Seite.

In WELCHEN ABSTÄNDEN IST EINE PICKERL-ÜBERPRÜFUNG ERFORDERLICH?

Der §57A schreibt genau fest in welchen Intervallen eine Begutachtung erfolgen muss. Dies hängt vom alter Ihres Fahrzeugs ab. In Österreich wird die 3-2-1 Regelung angewandt, d.h. dass Fahrzeuge nach Ihrer Erstzulassung erst nach drei Jahren zur Überprüfung müssen. Die darauffolgende Überprüfung muss dann schon nach 2 Jahren erfolgen und danach schreibt das Gesetz eine jährliche §57A Überprüfung vor.

Den genauen Zeitpunkt für die Überprüfung können Sie dem Pickerl entnehmen. Der Monat der Erstzulassung bestimmt für die weiteren Überprüfungen den genauen Zeitpunkt. Die §57A- Begutachtung kann maximal einen Monat vor und bis zu vier Monate nach dem Termin erfolgen. Dies ist in der Regel genug Zeit um alle notwendigen Reparaturen vor einer Überprüfung durchzuführen und die Überprüfung beim ersten Besuch zu bestehen.

GIBT Es STRAFEN BEI ABGELAUFENEM PICKERL?

Ja, wenn Sie mit abgelaufenem Pickerl fahren können theoretisch Strafen von bis zu 5000,- EURO fällig werden. Sollten Sie mit abgelaufenem Pickerl in einen Unfall verwickelt werden und die Ursache auf einen Mangel, der bei der Begutachtung aufgefallen wäre, zurückzuführen ist, dann können Strafen für den Fahrzeugeigentümer und auch den Lenker ausgestellt werden. Diese Begutachtungen dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit und sollten eingehalten und regelmäßig durchgeführt werden.